Praxis
Meine Leistungen können mit Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung, Privaten Krankenversicherung und/oder der Beihilfestelle abgerechnet werden. Darüber hinaus besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit als Selbstzahler die therapeutischen Sitzungen zu zahlen.
Privatversicherte
Als approbierte Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeutin, mit Eintragung bei der Psycho-therapeutenkammer NRW und Eintragung im Arzt-register der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, bin ich berechtigt meine Leistungen mit allen privaten Kassen abzurechnen.
Bitte erkundigen Sie sich vor dem ersten Termin, in welchem Rahmen Ihre private Krankenversicherung für die Kosten einer Therapie aufkommt. Für das Kennenlernen und die Diagnostik stehen bis zu 5 Probatorische Sitzungen antragsfrei zur Verfügung. Erst bei Therapiebedarf wird ein Antrag auf Psychotherapie gestellt, hierfür ist eine Diagnose notwendig. Selbstverständlich unterstützen ich bei der Beantragung. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebühren-ordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfeberechtigte
Falls Sie beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten der Psychotherapie zu 80% von der Beihilfe übernommen. Die restlichen 20% werden von der privaten Kranken-versicherung bezahlt. Es werden die entsprechenden Antragsunterlagen der Beihilfestelle benötigt, bitte bringen Sie diese zu Beginn des Kennenrlernens mit. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebühren-ordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie die Therapiekosten auch als Selbstzahler übernehmen. Z.B. wenn Sie nicht möchten, dass eine offizielle Diagnose gestellt wird. Die in Rechnung gestellten Therapiekosten richten sich auch hier nach der Gebührenordnung für Psycho-therapeuten (GOP).
Unterlagen für die Erstvorstellung
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen (in Kopie) zum Erstgespräch mit:
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ggf. Vorbefunde anderer Therapeuten oder Institutionen
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Kopien der letzten 3-4 Zeugnisse
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gelbes Vorsorgeheft
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Entwicklungsdaten (Laufen, Sprechen, Sauberkeitsentwicklung)
Bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht wird das schriftliche Einverständnis beider Elternteile für die Diagnostik und Behandlung benötigt. Ein entsprechendes Formular stelle ich Ihnen gerne zur Verfügung.